Nach dem bestätigten Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus erlassen. Demnach darf Geflügel in den festgelegten Aufstallungsgebieten (s.u.) ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 21.10.2025 in Kraft.
Nach dem bestätigten Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus erlassen. Demnach darf Geflügel in den festgelegten Aufstallungsgebieten (s.u.) ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 21.10.2025 in Kraft.
Die B 85 im Kyffhäusergebirge wir vom 20.10. - 07.11.2025 vom Abzweig Rathsfeld bis Ortseingang Bad Frankenhausen voll gesperrt.
Die Umleitung von Bad Frankenhausen erfolgt über Sondershausen - Badra - Kelbra und umgekehrt. Die Erreichbarkeit Napptal/Sennhütte wird aus Richtung Bad Frankenhausen gewährleistet. Die Umleitung ab Rathsfeld erfolgt über Steinthaleben - Rottleben nach Bad Frankenhausen.
Der Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat sich bestätigt. Dazu informierte das Friedrich-Löffler-Institut am Nachmittag das Veterinäramt des Landkreises. Demnach handelt es sich um das Virus H5 N1.
Die Vollsperrung der Bahnhofsstraße in Berga, vom 24.09. (ursprünglich bis 17.10.2025) bleibt weiterhin bis zum 27.10.2025, wegen Gleiserneuerungen und dem Neubau des Entwässerungsschachtes, bestehen.
Die Umleitung erfolgt über die B 85 in Berga, die L 151 nach Roßla und weiter über die L 234 nach Kelbra, die L 220 und B 85 sowie in umgekehrter Richtung.