Nach dem bestätigten Verdacht auf die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) am Stausee Kelbra hat der Landkreis Mansfeld-Südharz eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Schutz gegen das Virus erlassen. Demnach darf Geflügel in den festgelegten Aufstallungsgebieten (s.u.) ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. Des Weiteren sind Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art im gesamten Landkreis untersagt.
Die Allgemeinverfügung tritt am 21.10.2025 in Kraft.
Zu den Aufstallungsgebieten in Mansfeld-Südharz gehören:
- Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga (mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda), Brücken-Hackpfüffel (mit Brücken und Hackpfüffel), Edersleben, Kelbra (Kyffhäuser) (mit den Ortsteilen Sittendorf, Tilleda und Thürungen) und Wallhausen (mit den Ortsteilen Hohlstedt, Martinsrieth und Riethnordhausen)
- Ortsteile oder Teilorte der Gemeinde Südharz: Bennungen, Dittichenrode, Roßla
- Ortsteile oder Teilorte der Stadt Sangerhausen: Oberröblingen
- Ortsteile und Teilorte der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Amsdorf, Aseleben, Dederstedt, Erdeborn, Hornburg (mit Äbtischrode und Holzzelle), Lüttchendorf (mit Wormsleben), Neehausen (mit Elbitz und Volkmaritz), Röblingen am See, Seeburg (mit Rollsdorf), Stedten, Wansleben am See.
Neben der aktuellen Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz
Karte Aufstellungspflicht in Mansfeld-Südharz
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).