Weniger verendete Wildvögel und kein neuer Fall von Geflügelpest in einem Geflügelbetrieb: die Lage im Landkreis Mansfeld-Südharz entspannt sich. 

„Damit kann ab Freitag, den 28.11.2025, die Schutzzone, die die Orte Berga, Kelbra, Thürungen und Roßla eingeschlossen hat, wieder aufgehoben werden. Auch eine Lockerung der Stallpflicht für Geflügel wird für Anfang Dezember in Betracht gezogen, wenn die Lage es zulässt“, sagte Landrat André Schröder.

Die aufgehobene Schutzzone geht nunmehr in die Überwachungszone über. Damit sind die strengen Auflagen wie das Verkaufsverbot sämtlicher Erzeugnisse, wie Geflügelfleisch und Eier, aufgehoben. Die Vorgaben der Überwachungszone gelten aber fort. Hierzu zählen eine entsprechende Überwachung der Geflügelbestände und das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen.

Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben vorerst weiterhin untersagt. 

Insgesamt wurden seit Ausbruch der Geflügelpest vor allem am Stausee Kelbra rund 5.900 verendete Tiere geborgen.

Den letzten, durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigten Fall von H5 N1 gab es am 18.11.2025. Das ist ein weiteres Indiz dafür, dass sich die Lage entspannt und die Auflagen gelockert werden können. 

Das Veterinäramt des Landkreises weist aber weiter darauf hin, dass die verbleibenden Sicherheitsmaßnahmen konsequent eingehalten und überprüft werden. Tot aufgefundene Wildvögel sind weiterhin dem Veterinäramt zu melden. 

Alle aktuellen Meldungen, die geltenden Allgemeinverfügungen sowie weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de/aktuell/gefluegelpest.

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