Nachdem im benachbarten Kyffhäuserkreis erneut die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ausgebrochen ist, gilt ab morgen, 03.03.2026, in Kelbra, Thürungen, Berga und Sittendorf eine Aufstallungspflicht für Geflügel. Hintergrund ist, dass diese Orte in der vom Kyffhäuserkreis festgelegten Überwachungszone liegen. Es handelt sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme. In MSH sind aktuell keine Fälle von Geflügelpest bekannt.

In den genannten Orten im Landkreis darf Geflügel bis auf Weiteres ausschließlich so gehalten werden, dass es entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer gesicherten Vorrichtung untergebracht ist, die die Tiere gegen Wildvögel und deren Kot schützt. 

Neben der aktuellen Aufstallungspflicht gilt für Geflügelhalter im Landkreis weiterhin der Hinweis, auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Hierzu zählt unter anderem der Schutz von Futter und Wasser vor Wildvögeln, aber auch das gründliche Händewaschen und Desinfizieren vor und nach dem Stallbesuch. Auffällige oder tote Tiere sollten dem Veterinäramt gemeldet werden. 

Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises unter www.mansfeldsuedharz.de (Aktuelle Bekanntmachungen).

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